Oberflächengüte von Gipsplattenkonstruktionen

Ein oft strittiges Thema, wenn zwei oder drei über das Gleiche sprechen und doch Unterschiedliches im Sinn haben.

Oft sind die Beteiligten am Bau mit den Fragen konfrontiert:

  • Welche Verspachtelung ist für die nachfolgende Beschichtung erforderlich?
  • Wie wird diese Leistung definiert?

Und nicht immer ist die wirtschaftlich aufwändigere Lösung die technisch erforderliche. Wenn einem in vorigen Zeiten meist der schwammige Begriff „malerfertig“ in Leistungsbeschreibungen begegnete, und manchmal tut es das noch heute, gibt es seit einigen Jahren schon vier Klassifikationen der Oberflächengüte, welche die Verspachtelung von Gipsplattenkonstruktionen definieren.

Sie werden benannt: Q1, Q2, Q3 und Q4. Das ist auch hinlänglich bekannt. Jedoch zeigt die Erfahrung, auch hier sind sich die Beteiligten sich oft nicht einig, was wofür erforderlich ist und wie es hergestellt werden soll. Es könnte doch so schön einfach sein, wenn es irgendwo klar beschrieben wäre. Der Bundesverband der Gipsindustrie hat dazu die Merkblätter 2 und 2.1 erstellt und stellt diese allen Interessierten kostenlos zum Download zu Verfügung.

Das Schöne daran ist, daß dabei auf die Anforderungen an den Untergrund für die nachfolgende Beschichtung und die die Vorgehensweise bei der Herstellung der Verspachtelung klar definiert sind. Zitat aus dem Merkblatt: „Oberflächen müssen geplant werden.“ Um bei der Planung nun nicht Zufall durch Irrtum zu ersetzen, machen wir hier auf dieses sinnvolle Merkblatt aufmerksam und spendieren einen Link dorthin. Wir wünschen viel Freude beim Planen und Bauen.

Link zur Downloadseite:

http://www.gips.de/download/merkblaetter/gipsplatten-und-gipsfaserplatten